Harry Potter für Webseite übersetzt – Schüler verhaftet
Mittwoch, 08 August 2007 15:24 von Bernd Kling
Der Schwerverbrecher ist ein 16-jähriger französischer Schüler in Aix-en-Provence (Bouches-du-Rhône). Nur so aus Spaß hatte er die ersten Kapitel des neuen Potter-Romans übersetzt. Und schon wenige Tage nach Erscheinen der Originalausgabe ins Web gestellt.
Statt ihn für seine begeisterte Fleißarbeit zu loben, nahm ihm das die Pariser Polizei strafrechtlich übel und schickte ihm Beamte ins Haus. Er wurde verhaftet, verhört und inzwischen wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Es müssten noch weitere Personen befragt werden, machte die Polizei bekannt.
Der französische Harry-Potter-Verleger hatte les flics verständigt. Die Ermittler waren von der „fast professionellen“ Qualität der Schülerarbeit beeindruckt. Wie sie dank ihres Sprürsinns herausfanden, hatte der Schüler jedoch keine Gewinnabsicht, sondern war einfach nur ein Fan – mit wirklich guten Englischkenntnissen dank Harry-Potter-Lektüre.
Die auf Drängen der Rechteverwerter immer weiter verschärften Copyright-Gesetze bekommen just kreative Fans wie er zu spüren. Ihm drohen erhebliche Strafzahlungen.
(bk)

Kommentare
Das Problem is ja nich, das er das Kapitel übersetzt hat, sondern, dass er es wiederrechtlich ins Netz gestellt hat und das is nunmal (leider) strafbar.
Da könnte man ja gleich ne News veröffentlichen, 17 jähriger Schwede wegen hochladen von Musik verhaftet, wäre das selbe.
Naja, is wohl sonst nix Berichteswertes passiert.
Blödsinniger Vergleich.
Der Junge war ein Fan und hat etwas getan von dem er nicht wusste das es illegal ist, ich meine wo ist die begrüdundung ? ein Kapitel ersetzt ( IST !) kein Buch, das reiner Unfug.
Mich regt dieser scheiss auf, nur wird nen Jugendlicher wohl zu kasse gebeten wegen so etwas, dabei hatte er ja schluss endlich nur werbung fürs Buch gemacht.
ja Uhrheberrechtsverletzung, so ein schmarn.
Ich missbrauche die Comment Funktion zwar ungern zum chaten, antworte aber trotzdem mal.
Natürlich ist es etwas übertrieben einen 16 jährigen gleich zu verhaften, aber die anzeige geht in meinen Augen völlig in Ordnung.
Ob nun ein Kapitel oder das ganze Buch spielt da keine rolle, denn ab wann sollte er bestraft werden? Ab 2 Kapiteln oder ab 3? Vielleicht ab 51% des Buches?
Da könnte man auch einfach über 3 IPs je 33% hoch laden, es wäre viel zu aufwändig alle IPs aller Leute die einen Teil uploaden zu prüfen, daher könnte nie jemandem nachgewiesen werden, dass mehrere teile (mehr als die „legale“ menge) von ihm sind.
Es ist einfach Fakt, dass durch urheberrechtsverletzungen die Leute, die die Wahre (CD, Buch DVD,…) legal erwerben draufzahlen müssen, weil die Industrie auf diese weise die verluste wieder, zumindest zum teil, rein holen will.
Wurde hier nicht das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt?
Das Urheberrecht für die Übersetzung (wenn er sie tatsächlich selbst erarbeitet hat) liegt doch m.E. eindeutig bei dem Jungen, wenn er sie als seine ÜBERSETZUNG deklariert hat und nicht als seine ‘Erfindung’!
Wer des Jungen Übersetzung ohne dessen Einverständnis veröffentlicht, macht sich dann der Urheberrechtsveletzung schuldig.
Maßgebend dürfte letztlich sein, ob der Junge legal in den Besitz der englischen Urfassung gelangte.
Wenn er z.B. das Original Buch legal gekauft hat, ist das der Fall.
Danke Wolf.
Heutzutage wird in vielen Foren (leider auch in offiziellen) über Copyright, Urheberrecht, Strafrecht etc. diskutiert obwohl die meisten diesbezüglich absolut keine Ahnung haben. Oft wird vieles verwechselt oder vermischt.
Das Urheberrecht ist eine äusserst komplizierte Angelegenheit, und man sollte sich hüten darüber Äusserungen kundzutun, wenn man davon nicht wirklich was versteht.
kind regards
james
ZUm Ahnung oder nicht darum geht es hier doch absolut nicht, das die polizei legal arbeitete durch ihr Handeln ist abolsut UNUMSTRITTEN !
ich prangere aber diesen Zustand dieser Gesetzesgrundlage als untragbar an.
Das der Punkt, nicht verstanden.
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