Torrent-Marketing: So geht’s schief
Freitag, 01 August 2008 18:20 von Fritz Effenberger
Band lädt eigene Songs in Tauschbörse, beschwert sich über Piraterie, hofft auf Aufmerksamkeit, blamiert sich aber.
Die Gelehrten streiten sich noch, ob denn P2P einer Band nützt oder schadet. Wir wissen es natürlich längst, und auch anderen dämmert, dass die Ära der Tonträger so oder so abgelaufen ist und sämtliche Musik (und jeder Film) ebenfalls so oder so via P2P privatverbreitet wird. Auf jeden Fall ist es – jetzt, in der Anfangszeit des neuen Musikvertriebsmodells – immer noch ein Garant für Presserummel, wenn man einen Piratenalarm bläst und sich als Opfer darstellt.
Diese Weisheit nutzte die Combo BuckCherry in Tätergemeinschaft mit ihrem Label Atlantic Records und gab in einer Presseerklärung ihrer Empörung darüber Ausdruck, dass ihr neues Album “black butterfly” auf sämtlichen Tauschbörsen zu finden sei. Schlaue Torrentnutzer verfolgten die Spur des ersten Uploads bis zu einer IP-Adresse, von welcher bisher überhaupt nur ein einziger Upload erfolgte, nämlich erwähntes BuckCherry Album, dazu einige Änderungen des Artikels über die Band in der Wikipedia, so z.B. das nachträgliche, namentliche Einfügen des neuen Bandmanagers. Zum Test sandten erwähnte Torrentnutzer eine Email an den Manager der Band (wohnhaft in Newy York, USA) und erhielten eine Antwort – wieder von der selben IP. Hahaha.
Eigentlich wäre ja alles ganz lustig: eine Rockband denkt sich einen Publicity-Stunt aus, verpatzt ihn aber und blamiert sich. Kein Problem bis hierher. Nur gehört Atlantic zu den Firmen, die gerne Leute verklagen, auf mehrere tausend US-Dollar. Weil diese sich eben solche Songs aus ebensolchen Plattformen geladen haben (sollen). Und hier hört der Spass auf, Leute. Sowohl die Band als auch die Plattenfirma haben sich mit dieser Aktion ein paar sehr, sehr fäkale Bezeichnungen verdient (die man jetzt aber nicht gleich in die Kommentare schreiben muss, ok?). [fe]

Kommentare
Dummheit gehört bestraft. Da das Internet noch halbwegs frei ist, ist das dort auch der Fall
Eigentlich dürfte es ja dann legal sein die runterzuladen, wenn die Rechteinhaber sie Dateien selbst einstellen, oder?
entweder das, oder die ham sich selber strafbar gemacht – selfpowned deluxe jedenfalls
Die haben sich nicht strafbar gemacht. Sie sind ja Urheberrechtsinhaber.
Aus dem Veröffentlichungsrecht des § 11 UrhG ergibt sich, dass dem Urheber die alleinige Bestimmung obliegt, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird.
Mit dem Jahreswechsel wurde auch das Urheberrecht verschärft. So müssen private Betreiber einer Homepage mit einer Anzeige rechnen, wenn sie private Videoaufnahmen mit lizenzierter Musik auf ihrer Webseite wiedergeben, ohne die Rechte dafür von der Gema erworben zu haben.
Privatkopien sind in kleinem Umfang weiterhin erlaubt. Jedoch darf der Inhaber seine kopiergeschützten Medien nicht mehr vervielfältigen. Wer den Kopierschutz umgeht, begeht eine Urheberrechtsverletzung und das kann mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Wer “offensichtlich rechtswidrige” Quellen zum Download nutzt, begeht ab diesem Jahr eine Straftat. Das Downloaden war nach dem alten Urheberrecht noch erlaubt.
die haben sich zwar nicht strafbar gemacht, aber einen Bärendienst gegenüber ihren Anwälten geliefert, denn jeder der in den USA ab sofort verklagt wird, kann drauf klagen das die Musikindustrie selber Musikstücke ins internet über Torent oder sonst wie stellt und er als Konsument nicht zu unterscheiden weiss was illegal oder legal ist …….. Wenn jetzt richtige Anwälte zu zuge kommen wird es sehr intressant
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