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Verfassungsbeschwerde: Parlamentarier gaben falsches Kinderporno-Sperrengesetz frei

Donnerstag, 02 Juli 2009 11:59 von Manfred Kohlen

»Okay, da sag ich zu!«, meinte der Abgeordnete und gab damit frei, was er nicht mal gelesen hatte. Parlamentarier verabschiedeten mit dem Internet-Sperr-Gesetz offenbar ein ganz anderes Regelwerk als das ihnen länger vorher vorgelegte, argumentiert Jörg Tauss in seiner Beschwerde.

Um sich politisch in die Öffentlichkeit zu stellen, eignen sich Aufreger-Themen wie Internet-Kinderpornografie zwar wunderbar.  Doch das war offenbar nicht einmal die Absicht von Ex-SPD-Mann (und dem  jetzigen Vorzeigekandidaten der Piratenpartei) Jörg Tauss, als er juristisch aktiv wurde.

Nein, er fühlt sich als Abgeordneter übergangen und fehlinformiert. Er strengt die Klage vor allem wegen Formfehlern an, erklärt er auf einer Website. Um es mit einfachen Worten zu sagen: Tauss beklagt, dass das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten verändert wurde, ohne dass es dazu eine Lesung im Bundestag gegeben hätte.

Die Parlamentarier hätten also im Grunde eine Sache abgenickt, die sie gar nicht kannten. Das Thema als Medienknüller ist vorbei, die Petition dagegen abgewehrt, der Sichtschutz statt die sinnvollere Abschaltung eingeführt. Und Aus?

So ein Vorgehen zur Gesetzsverabschiedung ist an sich nichts Neues, und  sicherlich wurden auf diese Art schon viele Gesetze freigegeben, zu denen die Abgeordneten gerade mal die medienwirksamen Schlagwörter kannten – und sonst nichts.

Doch sollte Tauss vor dem Verfassungsgericht recht bekommen, könnte dies auch heißen, dass künftig immer  gesagt werden muss, was man an Gesetzen noch ausgebessert hat. Kurzum: Heimlich irgendeinen Passus ins Gesetz zu schmuggeln wäre dann mit viel mehr Aufwand verbunden. Und mit einem starken Rechtfertigungsdruck, der hoffentlich erzwingt, dass sich die Bundestagsmitglieder mit der jeweiligen Materie endlich eingehend beschäftigen müssen. Damit wären wir – unabhängig von der Thematik – schon einen Schritt weiter beim Versuch, Demokratie und Informationsfreiheit zu verteidigen. µ

L’Inqs:
Bericht über die Kinderporno-Verfassungsbeschwerde
Jörg Tauss sagt, warum er klagt
Meldung zur Gesetzes-Nachbesserung
Die erhitzte Kinderporno-Diskussion im Überblick

Kommentare

Ich sags mal so, damit wären wir der Idee von Demokratie und Meinungsfreiheit einen schritt näher gekommen.

Aber ich denke das es solche Mechanismen heute noch gibt ist pure böswillige Absicht und nicht änderbar, außer man jag die alle gleichzeitig in die Luft.

Wenn man den Inqurier so lies, könnte man meinen, herr taus wäre die rettung der demokratie.

  • von meinereiner
  • 02.07.09 13:07
  • comment

Ich war bis vor kurzem auch ein bisschen Fan der Piratenpartei. Sie sind zwar keine Partei die man ernst nehmen sollte, da sie ja keine wirkliche Politk machen, aber ich bin doch sehr enttäuscht davon dass sie einen mutmasslichen Kinderpornoonkel in ihren eigenen Reihen aufnehmen…

  • von al bundy
  • 02.07.09 13:41
  • comment

@al bundy: erstens hat er als unschuldig zu gelten, solange noch das Verfahren läuft bzw. nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
zweitens, auch in anderen parteien gibt es mit sicherheit mitglieder, die sich irgendwelcher vergehen schuldig gemacht haben. kein gesetz und auch nahezu kein vernünftig denkender mensch verlangt, dass man nach einem vergehen nirgendwo mehr parteimitglied sein darf.

  • von Anonymous
  • 02.07.09 14:02
  • comment

Isser nicht. Der will sich auch nur wahltechnisch profilieren. Aber wenn dabei was gutes rauskommt, ist das ja auch nicht dumm, oder? ;) Man(n) muss auch mal die guten Seiten sehen… die wenigen…

  • von HolzOnkel
  • 02.07.09 14:02
  • comment

Tauss kann sich lange profilieren; in den Bundestag wird er kaum wieder kommen. Die Listen für die BT-Wahl waren vor seinem Wechsel aufgestellt und er steht nicht drauf.

Wenn er nicht als Direktkandidat der Piraten seinen persönlichen Wahlkreis kriegt – was ich für äusserst unwahrscheinlich halte – wird das nix.

Ich nehm ihm die Recherchestory erst mal ab, dafür sprechen viele Indizien. Er hat sich allerdings auch ziemlich deppert angestellt.

Diese Formalie bei der Verabschiedung des Stopp-Schild-Gesetzes macht aber deutlich, wie luschig da mit Sachen umgegangen wird, die uns alle betreffen. Okay, Menschen machen Fehler, Menschen sind überlastet, aber dann muss man etwas verändern.

Herr Tauss lässt sich nicht aufstellen, hatte er von Anfang an angekündigt.

Und wie schon gesagt, so lange nichts bewiesen ist, gilt nach dem Grundgesetz die Unschuld…

Bitte nicht in das gleiche Bockshorn schießen wie die Bild oder die Medienpolitiker…

  • von Unbekannt
  • 02.07.09 16:25
  • comment

Zu Herrn Tauss:
Für den Fall dass er schuldig ist, ist er entweder Konsument und kann zu einer Strafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden, die als Ersttäter meist zur Bewährung ausgesetzt wird (bitte keine Diskussionen ob das eine angemessene Strafe ist, so ist die Gesetzeslage) oder er ist ein Politiker mit hochgradigem Realitätsverlust, der meinte das Recht in die eigenen Hände nehmen zu müssen ohne zu realisieren, dass er sich damit strafbar macht. Beides qualifiziert ihn nicht gerade als Führungspersönlichkeit.

Der eigentliche Skandal ist aber, dass im Bundestag (und wahrscheinlich in jedem anderen Parlament in Europa) nach der Debatte noch die Gesetzesvorlage geändert werden kann bevor darüber abgestimmt wird! Im Prinzip ist es der Regierung so möglich im Papier über das dann abgestimmt wird das genaue Gegenteil von dem Gesetz werden zu lassen, was vorher bei der Debatte behandelt wurde! Schlimmer ist nur noch die EU, wo Allgemeingültige Gesetzesvorlagen mal eben von fachfremden Fachausschüssen durchgewinkt werden.

  • von fangorn
  • 02.07.09 16:33
  • comment

Tja leider sind ja Killerspiele nicht annähernd so schädlich wie die Politiker immer behaupten sonst wäre folgendes Szenario doch super:
Nehmen wir mal an die Poliker wollen Killerspiele verbieten und da sich Herr Tauss damit überhaupt nicht auskennt, installiert er sich mal eben ein paar Killerspiele, die in Deutschland verboten sind. Nehmen wir weiterhin an, dass die Spiele bei ihm den gewünschten Erfolg erziehlen und er daraufhin bei der nächst besten Gelegenheit zur Waffe greift und im Bundestag einfach mal geflegt Amok läuft. Das hätte doch was. Frei nach dem Motte: Alle Politiker in einen Sack stecken und reinschießen. Es wird garaniert keinen falschen treffen…

Ich denke ein Politiker hat zwar gewisse Rechte aber irgendwo hört der Spaß auch auf. Im Falle von KiPo kann ich noch verstehen, warum er sich darüber informierte. Ich kann auch noch verstehen warum er sich mit entsprechenden Leuten trifft bzw verabredet. Meinetwegen kann er auch noch den Datenträger entgegennehmen aber genau da ist für mich die Grenze. Dieser Datenträger ob nun seine Festplatte oder irgend ein andere Datenträger sollte dem BKA übergeben werden. Er hätte doch bis kurz vor der Übergabe alles alleine machen können und genau ab diesen Punkt (also noch vor zum Beispiel dem Runterladen) zum BKA gehen können und den Rest unter Aufsicht machen können.
Ein Politiker muss sich genauso an die Regeln halten wie alle anderen auch und kann nicht mal eben ein paar Drogen auf Arbeit einnehmen um dessen Wirkung zu ergründen. Wobei das bei einigen Politikern wohl täglich der Fall ist. Was auch immer die nehmen muss verdammt gutes Zeug sein. Dann wäre seine Informationsbeschaffung immernoch unabhängig gewesen aber er hätte das jetzige Problem garnicht.

Nungut ich bin kein Richter. Unschuldig bis das gegenteil bewiesen ist.

Ach verdammt. Jetzt hab ich den einen Satz an den falschen Absatz angehängt.

“Dann wäre seine Informationsbeschaffung immernoch unabhängig gewesen…” sollte eigentlich etwas weiter oben stehen.

was sind denn das hier für banner ? mein adblock kannte die noch gar nicht.

schaut ja hässlich aus.

zudem schaut doch eh keine sau auf die werbung, geht mal ins usability labor !

  • von user0915
  • 02.07.09 17:41
  • comment

Mit dieser Klage versucht hält Herr Tauss das Thema in der Presse. Der Regierung hätte die Zensur-Infrastruktur ja gerne still und heimlich eingeführt und es wäre ihr ganz recht, wenn es jetzt wenigstens still darum würde.
Frau von der Leyen will ja gerade ihre Zensurmethode international verbreiten. Wenn ihr das gelänge, wäre es nach dem Ablauf der 3 Jahre wahrscheinlicher, das es in Deutschland verlängert würde. Mit einer anhängigen Klage gegen das Gesetz, hätte sie ein Problem.Sie würde andere Länder auffordern etwas zu tun, bei dem sie damit rechnen muss, es in Deutschland bald nicht mehr tun zu dürfen.

EPIC FAIL!

q.e.d

  • von butschi
  • 03.07.09 8:15
  • comment

Wenn man sich die bisherige Arbeit von Herrn Tauss näher ansieht, merkt man schnell, das er wirklich der Einzig kompetente zum Thema internet in dem Bundestag gewesen ist.
Er hat seinen Job ernsthaftig, mit Interesse und tiefgründig ausgeführt. Eine Arbeitsart, an der heute keiner mehr interessiert zu sein scheint..

Fakten: Herr Tauss wurde die Immunität von einem Ausschuss aufgehoben, dessen Vorsitz ausgerechnet Innen-Überwacher- Minister Schäubles Schwiegersohn inne hatte..

Abgeordneter Tauss hatte im Aug. 2007 zwei Untätigkeitsklagen angestrengt:

eine gegen das Verkehrsministerium, wegen dessen Zurückhaltung des Vertrages zum Mautsystem Toll collect und

eine Zweite gegen Schäubles Innenministerium, wegen des Schlamassels bei der Privatisierung der Bundesdruckerei!

Damit hat sich Herr Tauss bestimmt eine Menge Freunde gemacht..

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