Deutschland: Lauter kleine Online-Petzen
Dienstag, 09 Februar 2010 14:24 von Ralf Müller
Gut 3000 Beschwerden über illegale Inhalte im Usenet nahmen die Betreiber
der Internet-Beschwerdestelle in einem Jahr entgegen. Fast ebenso viele anonyme Hinweise bezogen sich auf Websites.
Kommt bei Ihnen auch ein zwiespältiges Gefühl auf, wenn in Deutschland mit seiner Blockwart-Vergangenheit Institutionen geschaffen werden, bei denen das Denunzieren im Vordergrund steht? Äußerlich werden immer hehre moralische Absichten – es geht doch gegen Terrorismus oder Kinderpornographie – vorangetragen, doch innerlich können da leicht Unschuldige unter die Räder kommen. Wie leicht ist es, den sauberen Rechner eines verhassten Kollegen mit einschlägigen Bildern zu versorgen und ihn dann gezielt anzuzeigen? Oder auf Business-Ebene ließe sich ein konkurrierender Website-Betreiber mit ähnlicher Methode “kaltstellen”. Daher kommt gerade bei einer anonymen Beschwerdestelle bei mir immer ein leichter Zweifel und ein gewisser Nachgeschmack auf.
Mann kann sich damit trösten, dass die deutsche Internet-Beschwerdestelle mit 5.987 Anzeigen in 2009 noch nicht eine besonders dramatische Bedeutung besitzt (das Wachstum liegt allerdings bei 19 Prozent) und hoffen, dass man dabei in der Regel echte Pädophile erwischt.
In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in “unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung”, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf sonstige Kinderpornografie. Das Aufkommen über politisch extremistische Inhalte war weiter rückläufig und erreichte 2009 gerade noch 5 Prozent (Statistik als PDF-Grafik). Der Rest waren extreme Gewaltdarstellungen und sonstiges.
Die frisch ausgewerteten Zahlen meldeten gerade die Betreiber der Beschwerdestelle, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft. Sie verweisen darauf, dass die steigende Zahl der Hinweise kein Indiz dafür sei, dass es mehr illegale Inhalte im Internet gibt. Die Nutzer seien einfach sensibler geworden und ihnen stoße eher auf, wenn etwas nicht okay sei.
Anzeigen, die bei einer Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst darauf geprüft, ob die gemeldeten Inhalt gegen Jugendmedienschutz- oder Strafgesetze verstoßen. Danach werde der Inhalte-Anbieter direkt aufgefordert, das Material zu entfernen. In vielen Fällen kontaktiere man auch den Host-Provider. “Diese reagieren dann in den meisten Fällen innerhalb weniger Stunden, bis die betreffenden Internetseiten gelöscht sind”, berichtet Alexandra Koch von eco und Leiterin der Internet-Beschwerdestelle.
In gravierenden Fällen werde die anonymisierte Beschwerde direkt an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Sabine Frank, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle: “Jede Meldung kann helfen, die Täter zu fassen. Wir nehmen die stetig steigende Anzahl an eingehenden Beschwerden als Auftrag, um auch weiterhin gezielt gegen jugendgefährdende Inhalte in Telemedien vorzugehen.” Das klingt verdammt selbstgerecht. Wie beurteilt ihr das Thema? (Quelle: TheInquirer.de)

Kommentare
Die Sache ist ein zweiseitiges Schwert – man kann nur hoffen, dass die schlechte Seite sehr stumpf ist…
@Anonymous: Kannste haben. Die Regierung will doch eh gerade ein Gesetz zur Löschung von hochgradig illegalen Inhalten aus dem Netz verabschieden, also nutzen wir das doch gerade mal aus, um ein paar wichtige Kernpunkteins Spiel zu bringen.
- Sowohl der Provider als auch die Dienststelle, die die Löschung angeordnet hat, haben direkt nach der Löschung unverzüglich (spätestens nach drei Tagen) in einem formellen Schreiben dem Inhaber der Daten über die “Löschung” zu informieren.
-Der Inhaber der Daten hat zwei Wochen (ab Posteingangsstempel) Zeit, bei einer Polizeidienststelle, dem Provider oder der Beschwerdestelle einen Widerspruch per Telefon, Fax, email oder Post einzulegen. Diese Einspruchsmöglichkeit muss in dem formellen Schreiben von Provider und dienststelle explizit angegeben werden.
-Geht der Besitzer in Widerspruch, so muss von einem Gericht, welches vom Kläger (dem eigentlichen Datenbesitzer) benannt werden kann, über die Legalität der Daten entschieden werden. Gewinnt der Kläger, hat der Provider dem Kläger ein angefertigtes Backup auszuhändigen. Die Backupkosten trägt der Provider, die Gerichtskosten die Staatskasse.
- Bis zum Abschluss des Verfahrens oder dem Ablauf der widerspruchsfrist sind die Daten vom Provider vorzuhalten und danach unter Aufsicht eines Datenschutzbevollmächtigen unwiederbringlich zu löschen.
Einfaches Kalkül: Ein Pädo oder sonstiger Krimineller wird wohl kaum in Widerspruch gehen und durch das persönliche Erscheinen vor Gericht seinen Hals riskieren. Umgekehrt werden sowohl die Dienststellen und Beschwerdeämter als auch die Provider sich genauer überlegen müssen, ob sie was löschen wollen oder nicht. So ein verlorener Prozess kann für die ja schließlich ganz schön peinlich werden (und hilft der Karriere auch nicht gerade).
Zum Schluss dann noch die typischen Totschlagargumente GEGEN so ein Vorgehen:
“Das ist zu aufwendig mit den Briefen” – Zu blöd oder zu unfähig, in ein vorbereitetes Formular nur noch den Namen nebst Anrede reinzuschreiben oder was?
“Das wird zu teuer!” – was kostet nochmal das Versenden eines Briefes? Wie teuer ist es, in einem Cluster mal eben ein paar Zugriffsechte zu ändern?
“Der Beschuldigte könnte einen bestochenen Richter aussuchen!” – Wow, habt ihr ein Vertrauen in diejenigen die ihr sonst auch für alles mögliche heranzieht
“Das können wir doch nie und nimmer alles selber sichten!” – Dann gebt mal was weniger Geld für Internetzensur und Co aus und investiert in neue Arbeitsplätze für Leute, die es können.
Die Politiker haben ja immer davon geredet, dass “das Internet geerdet werden muss”. Machen wir es jetzt mal umgekehrt und erden die Internetausdrucker. :-)
Klingt gut, kann aber nicht überall helfen: z.B. bei dem von Bernd angesprochenen Problem, dass ein Arsch von Arbeits-Kollege dir KiPos aufspielt und dich dann anonym anzeigt – dem Anzeigenden kann die Sache ja nicht gegen das Bein laufen, da er anonym bleibt – das senkt die Hemmung (Unterschied zur Anzeige bei der Polizei!).
Die Frage bleibt: wo hört Zivilcourage auf und wo fängt Denunziantentum an.
Wenn das Petzen koscher ist, dann sollte dies auch nicht-anonym möglich sein (oder schämt sich da einer, seiner Surfgewohnheiten ;)
Wegschauen sollte man bei dem Pädo-Problem aber auf gar keinen Fall! – Dabei sind allerdings intelligente Detail-Lösungen sind gefragt. PeeCutChews Vorschlag ist ja schon mal nicht schlecht. :)
Wieso denken alle an die Pädophilen hier? Viel wichtiger ist, das der eco ja auch die Provider vertritt, die sich eben nicht automatisch vom Staat in die Karten schauen lassen wollen. Also löschen statt wie bei “von der Verschleyern” einfach nur blind machen.
Das geplante Löschungsgesetz ist ja immerhin schon einen Schritt weiter als die alten Zensursel-Pläne…
Lauter Petzen…
Das hat in Deutschland Tradition…
(in der jüngeren wie älteren Vergangenheit)
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