Ab 01. Juli 2011 soll die elektronische Rechungsstellung einfacher werden. Die Verpflichtung, digitale Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, entfällt, so der Gesetzesentwurf. Wer jetzt auf einen digitalen Rechnungsversand umstellen möchte, hat aber trotzdem umfangreiche gesetzliche Anforderungen zu beachten.